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Vorsorge

Die Bestattungsvorsorge ist eine hilfreiche Option, um sich bereits zu Lebzeiten mit den verschiedenen Aspekten der eigenen Beisetzung zu befassen. Sie können hier im Detail Ihre persönlichen Wünsche vertraglich festschreiben lassen und gerne auch bereits die Finanzierung in diesem Kontext regeln.

Viele Menschen erleben es als hilfreich, sich mit dem eigenen Tod und auch der damit verbundenen Beisetzung zu irgendeinem Zeitpunkt in ihrem Leben auseinanderzusetzen. Häufig besteht die Sorge, die Angehörigen mit den Kosten für die Bestattung allein zu lassen oder die Befürchtung, die eigenen Bedürfnisse rund um eine Beerdigung könnten zur kostspieligen Belastung für die Hinterbliebenen werden.

Nicht jedem fällt es leicht, mit der Familie über Bestattungen und das eigene Ableben zu sprechen. Die Option einer Bestattungsvorsorge ist hier eine Gelegenheit, den Angehörigen die Last vielfältiger Entscheidungen abzunehmen. So können Sie selbst bestimmen, auf welche Art und Weise Sie später beigesetzt werden wollen, wie Sie sich die Gestaltung Ihrer Trauerfeier vorstellen oder an welchem Ort Ihre Grabstätte einmal sein soll.

Die Kosten einer Bestattungsvorsorge variieren deutlich und hängen primär von Ihren jeweiligen Verfügungen rund um Ihre Beisetzung ab. Wir bieten Ihnen sehr gerne unsere Hilfe und ausführliche Beratung an, damit Sie sich bei Bedarf für eine passende vertragliche Gestaltung entscheiden können.

Auch hinsichtlich eines Vorsorgevertrags gibt es deutliche Unterschiede. So haben Sie etwa die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung einzurichten, in die Sie monatlich einzahlen. Bei Ihrem Ableben erhalten Ihre Angehörigen eine zweckgebundene Auszahlung zur Bestreitung der Beisetzungskosten.
Alternativ dazu gibt es auch einen Treuhandvertrag. Dabei zahlen Sie eine einzelne Summe auf das damit verbundene Treuhandkonto ein, die später für Ihre Beerdigungskosten zur Verfügung steht.

Die Bestattungsvorsorge unterliegt in Deutschland festen gesetzlichen Regelungen. Diese stellen sicher, dass die Erben im Todesfall die Summe auch wirklich für die Bestattung verwenden und keine anderweitigen Ausgaben tätigen.

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